Bezuschusst werden Kinder- und Jugendliche von 6 bis 26 Jahren aus Schwabach.
Der Zuschuss des SJR ist nachrangig.
Nicht bezuschussungsfähig sind Maßnahmen, die bereits von dritter Seite (BJR, BezJR, öffentliche Mittel etc.) kostendeckend gefördert werden.
Zuschüsse können gewährt werden für offen ausgeschriebene Maßnahmen (Freizeitenzuschuss) wie Ferienlager, Freizeiten und Fahrten die ausschließlich der Erholung der Kinder und Jugendlichen, der Förderung der Gruppengemeinschaft und der Begegnung von Kinder und Jugendgruppen dienen. Gefördert werden Maßnahmen ab einer Dauer von mindestens 24h und einer Übernachtung. Die Höchstförderdauer beträgt 21 Tage je Maßnahme. An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, an denen mindestens 1 qualifizierte/r Leiter/in, sowie 5 Jugendliche teilnehmen, davon mindestens eine/r aus Schwabach.
Gefördert werden Maßnahmen (Stadtranderholung) mit einer Dauer von mindestens 5 Tagen und einer durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden, sowie einer täglichen, angemessenen Mahlzeit.
Gefördert werden örtliche Angebote (Jugendbildungsmaßnahme) der außerschulischen Jugendbildung mit mind. 3 Teilnehmer/innen und einer Maßnahmendauer von mindestens 6 Stunden. Jeder Bildungsmaßnahme muss eine pädagogische Zielvorstellung zugrunde liegen, die mittels geeigneter Methoden umgesetzt wird.
Bezuschusst werden Zelte, technische Geräte, Bücher, größere Spielgeräte, Musikinstrumente sowie die Ausstattung von Jugendräumen u.ä. (Anschaffungszuschuss). Nicht zuschussfähig sind Verbrauchsmaterialien aller Art. Die Anschaffungen müssen spezifisch und zweckbestimmt für die Jugendarbeit sein.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, mit denen neue Zielgruppen für die Jugendarbeit angesprochen werden können oder mit denen eine breite Öffentlichkeit auf die Leistungen und Angebote der Jugendarbeit aufmerksam gemacht werden kann (Besondere Aktionen). Den Projekten muss eine entsprechende Konzeption zugrunde liegen, die mindestens Aussagen über Zielsetzung, Formen der Beteiligung junger Menschen, inhaltliche und methodische Auseinandersetzung sowie die Dauer und den zeitlichen Ablauf enthält.
Über den Verbandszuschuss werden die Jugendverbänden entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder, die im Förderzeitraum im Besitz einer Juleica gewesen sind, nach Beteiligung an der Arbeit und den Aktivitäten des SJR und der Mitglieder im Alter von 6 bis 26 Jahren gefördert (Verbandszuschuss).
Ein Zuschuss zur Förderung von Freizeit- bzw. Stadtranderholungen und von Jugendbildungsmaßnahmen kann allen im Bayerischen Jugendring organisierten Jugendgruppen und – verbänden gewährt werden, insoweit von deren Maßnahmen Kinder und Jugendliche aus Schwabach profitieren.
Alle anderen Zuschussarten können nur dem SJR angeschlossenen Jugendgruppen gewährt werden, welche auch bereit und imstande sind, die Aufgaben des SJR mit zutragen und zu unterstützen, sich regelmäßig an den Veranstaltungen und Vollversammlungen des SJR zu beteiligen und jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt.
Zu diesem Zweck stellt der SJR entsprechende Vordrucke zum Download zur Verfügung.
Über die eingereichten Anträge entscheidet endgültig die Vorstandschaft des SJR.
Jährlicher Antragsschluss für alle Zuschussanträge ist der 31. Oktober.
Zuschüsse für Veranstaltungen, Aktionen, Angebote und Maßnahmen, die in den Zeitraum vom 01. September bis 31. Dezember fallen, können im Folgejahr beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt i.d.R. Anfang/Mitte Dezember.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Der SJR behält sich das Recht vor, die richtliniengemäße Verwendung der Zuschüsse durch damit beauftragte Mitarbeiter:innen überprüfen zu lassen.
Gerne unterstützen wir euch beim Ausfüllen des Antrages vor Ort, per Mail, oder Telefonisch in der Geschäftsstelle.