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Verleih

Seit dem 01.01.2023 ist der Verleih umsatzsteuerpflichtig. 
Anerkannte Träger der Jugendhilfe, welche die Geräte zum Nutzen der Jugendarbeit ausleihen, sind von der Umsatzsteuer befreit.

 

Umsatzsteuer-PFLICHTIG

• Privatpersonen/Firmen
• Schulen
• Universitäten
• Stiftungen
• Vereine, wenn nicht für Jugendarbeit
• Verbände, wenn nicht für Jugendarbeit

Umsatzsteuer-BEFREIT

 • BJR, BezJR, KJR, SJR
 • Kindergärten/Krippen/Horte
 • Werkstätten für Behinderte
 • Jugendorganisationen von Vereinen
 • Kinder- und Jugendverbände

 


Wir bitten um wahrheitsgemäße Angaben auf der
Erklärung zur Umsatzsteuerpflicht.

Netzwerk

Einsatzzweck

SJR Schwabach

Buttonmaschine

Kurzbeschreibung:
für 38MM & 59MM Buttons.

SJR Schwabach

Siebdruckwerkstatt

Kurzbeschreibung:
druckt euer Motiv auf T-Shirts, Hoddies oder Stoffbeutel.

SJR Schwabach

VW-Bus

Kurzbeschreibung:
9-Sitzer, ausschließlich zur Personenbeförderung.